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Grundgesetz gegen Strafgesetzbuch - Angela Merkel im Zwiespalt

Kluger politischer Schachzug oder Missachtung der Pressefreiheit?

Der Fall des Satiriker Jan Böhmermann ist zurzeit überall in den Nachrichten zu sehen, denn es wurde diskutiert ob er strafrechtlich verfolgt werden sollte bzw. überhaupt dürfte. In einem seiner Gedichte mit dem Titel "Schmähkritik" der Sendung "Neo Magazin Royale", die am Abend des 31. März bei ZDF ausgestrahlt wurde, hatte er den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan abwertend kritisiert. Daraufhin hat Erdoğan den Herr Böhmermann angezeigt, als normaler Staatsbürger kein Problem, dies ist schließlich jedem sein eigenes Recht. Doch Erdoğan will auch das der Paragraph §103 des Strafgesetzbuch angewendet wird, dieser behandelt die Beleidigung von unteranderem der Vertreter ausländischer Staaten.

„(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Die Beleidigung eines anderen Staatsbürgers wird aber durch den §185 nur mit maximalen einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verurteilt, somit nur einem Fünftel der Bestrafung bei einem Majestätsfall. Viele kritisieren aber das dieser Paragraph §103 längst überholt ist und in einer solchen modernen Kultur wie hier in Deutschland, die besonderen Wert auf die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit des Grundgesetztes legt, nichts zu suchen hat. Jedoch ist dieser immer noch in Kraft und wie unsere Bundeskanzlerin am Freitag den 15. April preisgegeben hat, soll dieser erst 2018 durch einen neuen Gesetzesentwurf aufgehoben werden. Die Koalitionspartner der CDU/CSU in der Bundesregierung, also die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, waren aber bereits bei der Diskussion über die Strafverfolgung gegen die Erlaubnis da sie es als reine Meinungsäußerung ansehen, aber durch die Stimmengleichheit entschied die Bundeskanzlerin letztendlich für die Ermächtigung. Somit entscheidet nun die Judikative, die richterliche Gewalt des Staats, ob Jan Böhmermann nun verurteilt wird liegt nicht mehr in den Händen der Regierung. Auf den ersten Blick scheint es wie eine Missachtung des Grundgesetzes und dieses sollte eigentlich das höchste Gut unserer Demokratie sein, versetzt man sich aber in die Lage von Angela Merkel könnte man es auch als intelligenten Schachzug sehen. Den mit der derzeitig stark präsenten Flüchtlingskrise ist die Bundeskanzlerin auf die Hilfe des Staatspräsidenten angewiesen und sollte ihn nicht verärgern, sondern die Beziehung der beiden Staaten pflegen umso eine Kooperation zu sichern.

(c) JB

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